Für den heutigen Tag hatte der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig eine Sondersitzung des Stadtrates einberufen. Der einzige Grund hierfür ist ein rechtswidriger Beschluss der letzten Ratssitzung vom 18. Mai 2016. Bei der Wahl des Kulturbürgermeisters hat eine Stadträtin der Linkspartei mitgewählt, die selbst auf dem Wahlzettel stand und daher befangen war. Nach der heutigen Wiederholungswahl steht fest, dass genau diese Stadträtin mit ihrer ausgeprägten Kenntnis der Sächsischen Gemeindeordnung für die nächsten 7 Jahre hauptberuflich als Kulturbürgermeisterin in Leipzig tätig sein wird.

Ob jemand, der schon als Stadtrat wesentliche Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung nicht kennt, die im §56(1) SächsGemO erwähnten, für einen hauptamtlichen sächsischen Wahlbeamten erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllt, möge jeder selbst bewerten. Vielleicht tut es wenigstens die Landesdirektion. Obwohl … ich bin skeptisch.

Die Stadtratssondersitzung, die nun notwendig wurde, kostet den Steuerzahler jedenfalls mindestens 7.000 Euro. Als Stadtrat erhalte ich für jede Ratssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 100 Euro. Ich will diesen unerwarteten Geldsegen, den ich ausschließlich einer Stadträtin der Linkspartei zu verdanken habe, nicht für mich behalten, sondern an die Leipziger Kultur weiterreichen. Soeben habe ich deshalb der Fördergesellschaft Theater der Jungen Welt e.V.  und dem Bürgerkomitee Leipzig e.V. für das Museum in der „Runden Ecke“ jeweils 50 Euro überwiesen.