Schulsozialarbeit ist wichtig, das ist keine Frage und dabei sind sich alle einig. Umso bedauerlicher ist es, dass das Thema jetzt offensichtlich als Vehikel benutzt wird, um im Landtagswahlkampf Punkte für die SPD zu sammeln.

Die Initiatoren und Unterstützer der Initiative „Schule braucht Sozialarbeit“ müssen sich fragen lassen, warum sie ihre Finanzierungswünsche ausschließlich an die Ebene richten, auf welcher die SPD nicht regiert oder mitregiert.

Die Forderung nach Alleinfinanzierung durch den Freistaat ist nicht sachgerecht.
Schauen wir uns die Kernaussagen einmal im Einzelnen an:1. Schulsozialarbeit gehört an jede sächsische Schule!
Geld fällt nicht vom Himmel. Weder bei den Kommunen, noch auf Landes- oder Bundesebene. Insofern muss schon die Frage erlaubt sein, wie realistisch eine Forderung nach Schulsozialarbeitern an ALLEN Schulen ist. Es ist immer einfach, nach Leistungen für alle zu rufen. Aufgabe der Politik ist es aber, Schwerpunkte zu setzen, auch wenn das vielleicht unbequem ist und man sich nicht nur Freunde damit macht. Im konkreten Fall bedeutet das, dass die Politik entscheiden muss, an welchen Schulen Schulsozialarbeit dringend gebraucht wird und an welchen weniger dringend. Es wäre sehr schön, wenn sich auch Elternräte an dieser Diskussion beteiligen würden, statt mit Pauschalforderungen unrealistische Erwartungen zu wecken.
2. Schulsozialarbeit muss dauerhaft vom Land finanziert werden!Warum eigentlich? Schulsozialarbeit ist vom § 13(1) des SGB VIII erfasst. Die Zuständigkeit hierfür liegt gemäß § 2 SGB VIII beim Jugendamt als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Natürlich findet Schulsozialarbeit in Schulen statt. Die Silbe Schul- ist jedoch mehr Orts- als Inhaltsbeschreibung. Dennoch gibt es eine enge Verzahnung, eine Schnittstelle zur Bildung, für die der Freistaat ohnehin zuständig ist. Das ist nicht zu leugnen.Der Freistaat hat sicher eine Mitverantwortung, welche er auch schon durch verschiedene Förderungen wahrnimmt, aber eben keine alleinige. Ebensowenig wie der Bund, welcher die Einrichtung von Schulsozialarbeiterstellen an vielen Schulen erst möglich gemacht hat.
Die These, das Schulsozialarbeit Bildung ist und deshalb durch die Landesebene finanziert werden muss, ist also zumindest umstritten.
3. Schulsozialarbeit muss unabhängig bleiben!

Das kann ich ohne Einschränkung befürworten. Im Übrigen ist diese Forderung überflüssig, weil die Gesetzeslage bereits eindeutig ist: § 4 (2) SGB VIII „Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen.“

Fazit:

Die Initiative wirft mehr fragen auf, als sie beantwortet.
Schulsozialarbeit per Petition zur Bildungsaufgabe zu erklären, mag gut ins Wahlkampfkonzept der Sachsen-SPD passen. Sachgerecht ist das jedoch nicht. Warum wird eigentlich nicht darüber diskutiert, die Finanzierungsverantwortung für Horte von der Kommune auf das Land zu übertragen? Sind Horterzieher etwa „bildungsferner“ als Schulsozialarbeiter????

Die wachsende Bedeutung der Schulsozialarbeit in den letzten Jahren erfordert Umdenken in der Schwerpunktsetzung bei der kommunalen Jugendhilfeförderung.Sachgerecht und vielleicht auch politisch durchsetzbar wäre m.E. folgendes Finanzierungsmodell:
Hauptverantwortung bei der Kommune – Mitverantwortung des Freistaates – Förderung durch den Bund.

Übrigens: Durch Unterschreiben der Petition wird keine einzige Schulsozialarbeiterstelle geschaffen.