Ratsversammlung am 17.Mai 2017, Rede zum Bebauungsplan Nr. 426 „Neubebauung Brandenburger Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm;
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost“ (https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1005209)
Das Areal zwischen Brandenburger Straße, Hofmeisterstraße und Hahnekamm soll bebaut werden.
Wir begrüßen das ausdrücklich. Es wird Zeit, dass etwas geschieht. Aber es sollte auch etwas Vernünftiges geschehen.
Problematisch erscheint uns die festgelegte Stellplatzbeschränkung. 460 wären gemäß Sächsischer Bauordnung eigentlich vorzusehen. Nur die Hälfte davon soll tatsächlich entstehen.
Ja, es ist richtig, dass die Sächsische Bauordnung und die zugehörige Verwaltungsvorschrift derartige Reduzierungen zulässt. Aber sie schreibt sie nicht vor.
Sollte die Stellplatzreduzierung an dieser Stelle so kommen, wie in der Vorlage beschrieben, wird die Lebens- und Aufenthaltsqualität im ganzen Quartier leiden.
Mit Rechenübungen kann Stellplatzbedarf zwar heruntergerechnet werden. Wir glauben aber, dass die reale Wirklichkeit eine andere sein wird, als die berechnete.
Wer von Ihnen ist eigentlich in letzter Zeit mal an der Hofmeisterstraße gewesen? Schon heute kann man dort kaum von einer entspannten Parksituation sprechen. Mit einer weiteren Bebauung im Viertel wird sich diese Situation kaum entspannen. Im Gegenteil.
Mit diesem Bauprojekt wird unter der Überschrift „autoarmes Quartier“ östlich des Hauptbahnhofs weiter verdichtet und bereits bestehende Probleme werden verschärft und nicht gelöst.
Wer derartige „autoarme“ Quartiere sehen will, kann sich in Schleußig oder der Südvorstadt schon mal ein Bild machen, wie das dann aussieht. Nur dass diese Quartiere über 100 Jahre alt sind. Ähnlich wie die Denkweise der Grünen. Oder die von Kaiser Wilhelm II, der sagte „Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.“
Aber ich will Ihnen nichts vom Pferd erzählen.
Unser Ziel als Stadträte sollte sein, bei Bauvorhaben dieser Größenordnung bereits vorhandenen Stellplatzbedarf im Umfeld gleich mit zu bedienen.
Das scheint aber offenbar weder im Interesse der Baubürgermeisterin, noch im Interesse des Investors zu sein.
Apropos Investor: nachdem die CDU-Fraktion ihren Änderungsantrag eingereicht hatte, hielt die Krystallpalastareal GmbH & Co. KG aus Tübingen es vergangenen Freitag zunächst für notwendig, sich bei Frau Dubrau zu beschweren und sie zu bitten, ich zitiere: „all Ihren Einfluss geltend zu machen dass dieser Änderungsantrag nicht erfolgreich ist.“
Offenbar hat man sich dann am Montag überlegt, dass es vielleicht sinnvoll wäre, die eigentlichen Entscheider zu kontaktieren, also schrieb man allen Fraktionen einschließlich der CDU die Bitte, den Änderungsantrag abzulehnen.
Ich verstehe schon, dass dem Investor eine Aufhebung der Stellplatzbeschränkung nicht gefallen würde, müsste er doch dann ein zweites Tiefgaragengeschoss bauen, was wegen der Grundwassersituation vor Ort vermutlich die Kalkulation gehörig durcheinanderbringt.
Das ist für den Einzelnen vielleicht ärgerlich, aber wir sind dennoch der Auffassung, dass die Berücksichtigung des Gemeinwohls für uns als Stadträte Vorrang haben sollte.
Gleichzeitig warf uns die Krystallpalastareal GmbH vor, das gesamte bisherige Bebauungsplanverfahren in Frage zu stellen.
Ich gebe hier diesen Vorwurf gern an die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig weiter. Diese hat in Ihrer Stellungnahme im Rahmen des B-Plan-Verfahrens deutlich gemacht:
„Die IHK lehnt eine Beschränkung der Stellplatzanzahl aus Gründen der Mobilitätssicherung sowohl für die Wohn- als auch für die Gewerbenutzung strikt ab. (…)
Eine Beschränkung der Stellplatzanzahl (…) entspricht nicht den Bedürfnissen der Investoren wie auch nicht der Bewohner und Gewerbetreibenden (inkl. Händler) der Stadt Leipzig…“, nachzulesen in der Vorlage im Abwägungsvorschlag zum B-Plan auf Seite 2 von 9.
Ein Einwand, der von der Verwaltung natürlich nicht berücksichtigt wurde und den sich die CDU-Fraktion deshalb mittels Änderungsantrag zu Eigen gemacht hat.
Die Verwaltung schreibt in der Vorlage, „die Beschränkung der Stellplätze besteht darin, dass über diese zur Erschließung des Plangebietes notwendigen Stellplätze hinaus keine weiteren Stellplätze „freiwillig“ errichtet werden dürfen“
Genau diese weiteren Parkplätze wären aber im Interesse des Gemeinwohls an dieser Stelle sinnvoll und nötig.
Und ich glaube auch nicht, dass die für das Vorhaben selbst berechneten Stellplätze einem Praxistest standhalten. Eine Verpflichtung zum Verzicht auf ein eigenes Auto kann schließlich weder bei Mietern, noch bei Eigentümern juristisch durchgesetzt werden.
Offenbar plant man aber bereits damit, das „autoarme Quartier“ zu Lasten des Umfeldes herzustellen. Die Krystallpalast GmbH verweist selbst darauf, dass am Busbahnhof ein großes Parkhaus entstehen würde, so dass später ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen.
Und das ist das eigentlich Tragische: Leidtragende sind die Bewohner und Anlieger im Umfeld. Diese bezahlen nämlich letztlich den Preis für die grüne Träumerei vom Autoarmen Quartier.
Bemerkenswert finde ich auch folgenden Satz aus der Vorlage: „Die Projektentwicklungsgesellschaft verpflichtet sich, durch die zielgerichtete Vermarktung und durch gesonderte Hinweise in den Mietverträgen, dafür zu sorgen, dass umweltbewusste Mieter und Nutzer angesprochen werden.“
Umweltbewusst ist nach dieser Lesart offenbar nur, wer kein eigenes Auto hat.
Mit Verlaub, aus diesen Sätzen spricht eine selbstgerechte Arroganz und moralische Überheblichkeit, die mir bisher wirklich nur in grünen politischen Kreisen begegnet ist.
Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zum Änderungsantrag der CDU und gegen die Stellplatzbeschränkung. Ich glaube, wir sind das den Menschen im Umfeld dort schuldig.
Vielen Dank!
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