Heute ist der 65.Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes. Ich bin froh und glücklich darüber, dass durch das Grundgesetz seit 1990 auch in Leipzig die Freiheit der Meinungsäußerung verfassungsrechtlich geschützt ist. In Artikel 5 Absatz (1) können wir lesen: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…)“. Das gilt auch für Meinungen, die ich ausdrücklich nicht teile. Ich finde das gut und richtig so. Auch dafür bin ich 1989 um den Ring gelaufen. Bedauerlicherweise wird in der politischen Diskussion von Zeit zu Zeit der Zweite Absatz des Artikel 5 etwas in den Hintergrund gedrängt. Dort heißt es „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Insbesondere mit dem „Recht der persönlichen Ehre“ können offenbar einige Politiker so gar nichts anfangen. Sehr schade.